Welche rechtliche Bestimmungen gibt es?

Für den Bereich der Dyskalkulie gibt es unseren Wissens nach keine gesetzliche Grundlage zur Gewährung eines Notenschutzes. Aber:

  • In der Arbeitshilfe des MSB für die Primar- und Sekundarstufe zur Gewährung von Nachteilsausgleichen wird auf die individuelle Förderung verwiesen und besondere Unterstützungsmaßnahmen  wie die Ermöglichung eines reizfreien Arbeitsplatzes und Zeitzugaben aufgezeigt.
     
  • Die KMK gibt den Hinweis, dass es möglich ist „(…) Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, durch individuell ergänzende oder zusätzliche Aufgaben ihre Kompetenzen in weiteren Bereichen der Mathematik darstellen zu können und dies bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen, um der Generalisierung von Misserfolgserlebnissen auf die allgemeine Lernmotivation vorzubeugen.“ (KMK-Beschluss vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007, p 6). D.h. es können durchaus individuelle Lernfortschritte bei der Leistungsbewertung mit einbezogen werden, um Misserfolgserlebnissen (z.B. ein mangelhaft) zu vermeiden und zumindest ausreichende Leistungen zu erzielen. Quelle: Schulamt Märkischer Kreis

 

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