Welche rechtliche Bestimmungen gibt es?

Die Besonderheiten des Umgangs in der Schule bei einer LRS sind in den meisten Bundesländern durch einen Erlass geregelt. Dieser sieht vor, welche besonderen Fördermaßnahmen eingeleitet werden können und ob ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann.

In NRW handelt es sich um den Runderlass des Kultusministeriums vom 19. 7. 1991 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) (BASS 14 – 01 Nr. 1), abrufbar im Internet unter https://bass.schul-welt.de/280.htm.

Für die Gewährung einer Eingliederungshilfe durch die Sozialkassen gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches. Diese legen fest, wann bei einem Kind von einer sehr wahrscheinlich drohenden seelischen Behinderung als Vorbedingungen für eine Eingliederungshilfe nach §35a des Sozialgesetzbuches VIII zu sprechen ist. Einzelheiten dazu sind bei dem zuständigen Jugendamt zu erfragen.

 

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